Allgemeine Geschäftsbedingungen Teneriffa-FeWo

1.       Allgemeine Bestimmungen

Teneriffa-FeWo vermittelt ausschließlich Leistungen zwischen dem Kunden als Feriengast und dem Kunden als Eigentümer eines Feriendomizils, dem Eigentümer und Vermieter eines Mietwagens und anderer Dienstleistungsanbieter (Inselrundfahrten usw.).  Eine Vertragsbeziehung zwischen dem Vermittler und dem Kunden als Mieter kommt nicht zustande. Vertraglicher Ansprechpartner des Kunden ist der Vermieter bzw. Eigentümer.
Der Kurzzeitmietvertrag wird daher stets zwischen dem Feriengast und dem Vermieter bzw. Eigentümer des Feriendomizils bzw. der Mietwagenfirma abgeschlossen. Er bedarf nicht der Schriftform. Konkludentes Handeln beider Parteien (Buchung, Einverständnis des Eigentümers, Geldübergang) reicht im Sinne des Gesetzes.

2.       Vertragsabschluss

Der Feriengast stellt via Internet, Mail oder Fax eine Buchungsanfrage an die Fa. Teneriffa-FeWo. Diese verpflichtet sich, die Buchungsanfrage an den jeweiligen Eigentümer weiterzuleiten und dessen Einverständnis einzuholen. Dies geschieht i.d.R. telefonisch oder per Mail. Liegt das Einverständnis des Eigentümers vor, erhält der Feriengast eine Bestätigung seiner Buchung (schriftlich per Mail oder Fax).
Mit Bestätigung der Buchung wird eine Vorauszahlung von bis zu 30% der Kosten für das Feriendomizil fällig. Diese ist innerhalb von einer Woche auf das in der Bestätigung genannte Konto zu überweisen oder einzuzahlen.
Zum Zeitpunkt des Überweisungseingangs gilt der Vertrag als rechtswirksam.
Ein Rücktritt vom Vertrag ist dann nur noch unter Beachtung der Stornobedingungen möglich. Die Anzahlung kann bei Rücktritt des Kunden oder Nichtantritt der Reise nicht zurückerstattet werden. Ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht nicht.

Für jede Buchung wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 15 Euro erhoben. Diese ist im Rahmen der Anzahlung ebenfalls zu leisten.

3.       Umbuchung oder Buchungsänderung

Auf Wunsch des Kunden können nach Eintritt der Rechtswirksamkeit Änderungen oder Umbuchungen vorgenommen werden, soweit dies im Rahmen der Belegungen möglich ist. Für jede Änderungs- oder Umbuchung berechnen wir eine Bearbeitungspauschale von 30 Euro.

 

4.       Zahlungsfälligkeit

Mit Bestätigung der Buchung verpflichtet sich der Feriengast zur Zahlung des Mietbeitrages incl. der Nebenkosten und der Bearbeitungsgebühr, welche ihm vor der Buchung bereits mitgeteilt wurden.

 

Die Anzahlung von bis zu 30 % erfolgt mittels Überweisung oder Einzahlung kostenfrei auf das Konto der Fa. Teneriffa-FeWo.
Die Restzahlung erfolgt i.d.R. bei Reiseantritt in bar vor Ort. Nebenabreden sind möglich, bedürfen jedoch der Zustimmung beider Vertragspartner.

Bei Stornierung der Buchung ist der Feriengast verpflichtet, die Zahlung entsprechend der Stornobedingungen spesenfrei auf das Konto der Fa. Teneriffa-FeWo zu leisten.

5.       Mängel des Objektes

Die Fa. Teneriffa-FeWo ist nicht Eigentümerin der Ferienobjekte und daher nicht verantwortlich für den Zustand, die Nutzungsmöglichkeiten und andere örtliche Gegebenheiten. Mängelrügen bzgl. des gebuchten Ferienobjektes sind daher an den Eigentümer zu richten. Im Einzelfall kann die Fa. Teneriffa-FeWo die Weiterleitung bzw. Übermittlung der Mängelanzeige an den Eigentümer übernehmen. Hieraus besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf Schadenersatz, Minderung oder Tausch. Dieser Rechtsanspruch kann nur gegenüber dem Eigentümer geltend gemacht werden. Grundlage einer Mängelrüge sind die in der Frankfurter Tabelle niedergelegten Richtwerte.
Die Fa. Teneriffa-FeWo hat die Objektbeschreibungen nach Angaben des Eigentümers/Vermieters erstellt und ist nicht für die Richtigkeit dieser Angaben verantwortlich. Abweichungen von der Objektbeschreibung sind daher ebenfalls beim Eigentümer zu reklamieren, sofern diese eine erhebliche Beeinträchtigung darstellen.

6.       Pflichten des Feriengastes bei auftretenden Mängeln

Möchte der Feriengast Mängel am gebuchten Ferienobjekt geltend machen, muss er diese innerhalb von 24 Std. nach Bezug des Objektes an den Vermieter richten. Ist dies nicht möglich, kann dies auch über die Fa. Teneriffa-FeWo erfolgen. Sodann ist dem Eigentümer eine ausreichende Frist einzuräumen, die es ihm ermöglicht, den Mangel zu beseitigen.

7.       Nutzung des Ferienobjektes durch den Feriengast

Die Nutzung des Ferienobjektes und des evtl. vorhandenen Pools kann durch Einflüsse, die nicht im Verantwortungsbereich des Vermittlers (Teneriffa-FeWo) liegen, eingeschränkt oder gänzlich ausgeschlossen werden. Dies liegt insbesondere vor bei höherer Gewalt (Krieg, Naturkatastrophen und dgl.) sowie bei Wasser- oder Stromausfällen oder aber durch die Comunidad beschlossene Renovierungsarbeiten.  
Kann das Ferienobjekt nicht genutzt werden und liegt dies im Verantwortungsbereich des Eigentümers, obliegt es dem Feriengast, seine Ersatzansprüche gegenüber diesem geltend zu machen.
Beeinträchtigungen durch andere Mitmenschen (Nachbarn, insbesondere im Rahmen der spanischen Lebensart) unterliegen ebenfalls nicht der Verantwortung des Vermittlers.
Der Mieter des Ferienobjektes ist verantwortlich für Besucher, Gäste und Personen, denen er Zutritt zum Mietobjekt gewährt.

8.       Haftungsausschluss

Der Feriengast erklärt im Rahmen seiner Buchung, dass ihm die erhöhten Unfallgefahren auf einer Urlaubsinsel bekannt sind. Insbesondere auf inseltypisches Fehlen von Sicherungseinrichtungen, schadhafte Wege und Straßen sowie auf die Gefahren im Rahmen des Badevergnügens (Meer/Pool) wird hingewiesen.
Für Schäden übernimmt weder der Eigentümer noch der Vermittler eine Haftung. Dieses wird durch Annahme der Buchung von beiden Parteien anerkannt.
Eine Haftung im Rahmen des Gebrauchs des Feriendomizils – inklusive des Pools, soweit vorhanden - von Seiten des Eigentümers wird ebenfalls ausgeschlossen. Ausnahmen ergeben sich lediglich bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln.

9.       Weitere Pflichten des Feriengastes

Die Fa. Teneriffa-FeWo sowie der Eigentümer des Ferienobjektes sind stets bestrebt, das entsprechende Ferienobjekt in einem sauberen und ordentlichen Zustand dem Feriengast zu übergeben. Der Feriengast verpflichtet sich daher, das Ferienobjekt pfleglich zu behandeln und je nach Dauer des Aufenthaltes auch für eine zumutbare Sauberkeit zu sorgen. Die Beschädigung oder der Totalverlust von Einrichtungsgegenständen eröffnen einen Schadensersatzanspruch seitens des Eigentümers gegenüber dem Feriengast. Dies gilt nicht für Gegenstände, welche im Rahmen eines normalen Gebrauches beschädigt werden oder verlustig gehen (z.B. Geschirr). In diesen Fällen ist dies dem Vermittler spätestens bei Abreise mitzuteilen. Eine etwaig vorhandene Hausordnung ist zu beachten.

10.   Rücktritt vom Vertrag

Der Rücktritt der Anmietung einer Ferienunterkunft ist geregelt in § 537 bzw. 651i BGB geregelt. Darüber hinaus wird folgendes geregelt:
Einen Rücktritt vom Vertrag hat der Feriengast schriftlich anzuzeigen. Je nach Dauer bis zum Reiseantritt entsteht eine Rücktritts-/Stornogebühr. Ausschlaggebend für die Berechnung ist der Eingang des Rücktrittsschreibens beim Vermittler.
Die Rücktritts-/Stornokosten ergeben sich aus den Stornobedingungen, welche nachfolgend genannt sind bzw. welche dem Feriengast im Rahmen der Buchung zur Kenntnis gelangt sind.
Der Eintritt eines Ersatzmieters in den bestehenden Vertrag ist möglich. Sofern der Eigentümer dem Ersatzmieter zustimmt, können die Rücktritts- bzw. Stornogebühren gemindert werden oder gänzlich entfallen.

Es wird dem Feriengast dringend empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen!

Nachfolgend genannte Rücktritts-/Stornogebühren sind Bestandteil des Vertrages bei Buchung:

Zeitraum bis Reiseantritt

Staffelung

Mindestbetrag

Bearbeitungskosten

30 bis 120 Tage

30%

20,- EUR

5,- EUR

10 bis 30 Tage

60%

30,- EUR

5,- EUR

01 bis 10 Tage

90%

50,- EUR

5,- EUR

am Anreisetag oder später

100%

80,- EUR

5,- EUR

 

 11.   Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, welche die Vertragsparteien ursprünglich verfolgt haben. Gleiches gilt, sollten sich die Bedingungen als lückenhaft erweisen.